Local Rules

 

Out of bounds (R.2.1): Geteerte Strassen oder bezeichnet durch weisse Pfosten oder Linien. An den Löchern 5, 6, 7 und 8 bilden die Flüsse die Platzgrenze.


Ground under repair (GUR) (R. 16): Gekennzeichnet durch blaue Pfosten und/oder Linien. Apere Stellen auf den kurzgeschnittenen Flächen (auch wenn sie nicht speziell gekennzeichnet sind) sind GUR, straflose Erleichterung nur, wenn der Ball darin liegt, nicht aber für den Stand!


Die Blumenbeete am Grün 8, Fairway 12/13 und beim Grün 15 einschliesslich der blau markierten Zone, sind GUR, in denen nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel (16-1) in Anspruch nehmen.


Als ungewöhnliche Platzverhältnisse (R. 16): gelten Kies- und Wanderwege, die Wasserbrunnen beim Green 5 und Fairway 13, Bäume mit Stützpfosten oder blauen Bändern sowie offene Sickerleitungen (Sickerkies), Holzmurmeltiere und die Elektrokästen (Fairway 1, 3 und 15).


Haus und Ställe an den Fairways 3, 6 und 11, sowie der Fussweg auf dem Damm entlang des Flusses an den Löchern 6 und 8, sowie die Mauer bei Grün 4, 15 und 16, sind keine Hemmnisse, sondern integrierte Bestandteile des Platzes.


Schutznetze bei Fairway 3, 5 und 11 gelten als unbewegliche Hemmnisse


Spielverbotszone (R. 2.4)

Alle durch weisse, oder rote Pfosten mit grüner Farbe gekennzeichneten Bereiche sind Spielverbotszonen. Das Betreten der Biotope ist strikte untersagt und führt zum unmittelbaren Platzverweis. 


Share by: